abwesenheit melden.
Anzeigepflicht
Bitte beachten Sie, dass Sie bei unvorhergesehener Abwesenheit zusätzlich zu diesem System Ihren Vorgesetzten telefonisch über Ihre Abwesenheit informieren müssen.
Dieses System ermöglicht Ihnen, auf einfache Art und Weise digital Ihre Abwesenheit zu melden. Ihr Vorgesetzter und die Personalabteilung werden automatisch über Ihre Abwesenheit per E-Mail informiert. Sie können die nachfolgenden unvorhergesehenen Abwesenheiten melden:
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsunfall
- Kind krank
- Reha-Behandlung
- Stationärer Aufenthalt
- Isolation / Absonderung / Quarantäne
- Sonstiger Grund
Es ist wichtig, dass Sie bei jeder Abwesenheitsmeldung einen Beleg, der den Grund für die Verhinderung bestätigt, vorlegen. Der Gesetzgeber hat für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte die Verantwortung zur Beibringung eines solchen Belegs im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder einem Krankenhausaufenthalt dem behandelnden Arzt übertragen, sofern dieser an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt. In jeglichen anderen Situationen obliegt diese Verantwortung dem Beschäftigten selbst.
Falls Ihnen ein entsprechender Beleg zum Zeitpunkt der Erstmeldung Ihrer Abwesenheit bereits vorliegt, ist es möglich, diesen gleichzeitig mit Ihrer Abwesenheitsmeldung einzureichen. Sollte dies nicht der Fall sein, bitten wir darum, den Beleg später durch die Funktion “Beleg nachreichen” hochzuladen.