die richtige entscheidung: krankenhaus-wäschereien sind systemrelevant!

Mehr Klarheit zur Systemrelevanz von Wäschereien – das BBK publiziert Empfehlungen.

Die Einrichtungen des Sektors Gesundheit müssen ─ insbesondere in Krisenfällen ─ unverzichtbare Aufgaben zur Bewältigung der Lage wahrnehmen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat dies jüngst klar und deutlich hervorgehoben und zugleich betont, dass die Betreiber für einen sicheren und zuverlässigen Betrieb ihrer Einrichtung zu sorgen haben. Eine der Kernaufgaben hierbei: Hygiene-Standards aufrechterhalten! Neben den eigenen Bemühungen um den Infektionsschutz, sind die Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen dabei auf die Leistungen ihrer Dienstleister angewiesen. Die Anerkennung der privaten Wäschereien und textilen Dienstleistungsunternehmen als systemrelevant ist in diesem Zusammenhang ein wesentlicher Beitrag zur Umsetzung eines umfassenden Risikomanagements.

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Für systemrelevant erklärt: professionelle Wäschereien.BILD: DTV

Das von der Bundesregierung beauftragte Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat zur Vorbereitung auf Großschadenslagen und anderweitige Katastrophen zu diesem Thema eine eindeutige Empfehlung ausgesprochen. Es unterscheidet dabei zwei Formen der kritischen Versorgung: „Kritische Infrastrukturen“ und „Systemrelevanz in Bezug zu Kritischen Infrastrukturen“.

„Kritische Infrastrukturen“ sind Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen eintreten würden.“ (BMI, 2009, KRITIS-Strategie).

Gemeint sind hier z.B. auch Krankenhäuser, Pflegeheime oder andere wichtige organisatorische Einheiten des Gesundheitswesens. Die „Systemrelevanz“ beschreibt die Bedeutung einzelner Einrichtungen zur Aufrechterhaltung von Kritischen Infrastrukturen. Also einfach gesagt: Ohne solche Einrichtungen oder Dienstleister kann das Krankenhaus oder Pflegeheim den Betrieb nicht störungsfrei aufrecht erhalten. Systemrelevante Dienstleister leisten demnach einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung mit (lebens-)wichtigen Gütern und Dienstleistungen.

Das BBK präzisiert: „An der Bereitstellung kritischer Dienstleistungen können weitere Einrichtungen mittelbar beteiligt sein, die den Betreibern Kritischer Infrastrukturen die Bereitstellung ermöglichen (z.B. private Wäschereien und textile Dienstleister). Diese Einrichtungen gelten nicht als kritisch, aber dennoch als systemrelevant.“ Das Attribut „systemrelevant“ gilt nicht per se für bestimmte Einrichtungstypen, sondern bezieht sich ausschließlich auf die Beteiligung einer Einrichtung an der Bereitstellung einer kritischen Dienstleistung.

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Eine Wäscherei, die als externer Dienstleister für ein Krankenhaus tätig ist, kann mittelbar an der medizinischen Versorgung beteiligt und damit systemrelevant sein. Hier zum Beispiel werden wiederverwendbare OP Abdecksysteme zur erneuten Nutzung bereitgestellt.BILD: DTV

Als Beispiel für eine solche systemrelevante Einrichtung nennt das BBK konkret eine Krankenhauswäscherei, die als externer Dienstleister für ein Krankenhaus tätig ist. Diese könne mittelbar an der medizinischen Versorgung beteiligt und damit systemrelevant sein, so das BBK. Alle Wäschereien, die kritische Infrastrukturen versorgen, zählen aus Sicht des BBK also zu den systemrelevanten Versorgern.

Die Festlegung, welche Einrichtungen und Unternehmen als Betreiber Kritischer Infrastrukturen bzw. als „systemrelevant“ gelten, erfolgt in der Pandemielage durch die Bundesländer und richtet sich nach den Kriterien der Landes- und Kommunalbehörden. Die neue Einstufung der systemrelevanten Versorgung durch das BBK soll es den betroffenen Wäschereien erleichtern, bei Lockdown-Maßnahmen zukünftig einfacher eine Einstufung der regionalen Behörden als systemrelevant zu erhalten.

Den Wäschereien wird es damit möglich, beispielsweise im Pandemiefall von staatlich verordentem Lockdowns ausgenommen zu sein, die Notbetreuung der Kinder von WäschereimitarbeiterInnen zu gewährleisten oder auch mit Hygieneartikeln oder Desinfektionsmitteln ausreichend versorgt zu werden, um die Versorgung sicherzustellen. Denn das Frühjahr 2020 hatte gezeigt, dass durch die Personalverknappung und die teils schwierige Versorgungslage von Krankenhaus- und Pflegeheimwäschereien die Textilversorgung der Einrichtungen ernsthaft gefährdet war.

Das BBK erläutert die Begrifflichkeiten und Einstellungen in der folgenden Übersicht:

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Kritische Dienstleistungen sind Dienstleistungen zur Versorgung der Allgemeinheit

Die Anerkennung des Etiketts der „Systemrelevanz“ für private Wäschereien und textile Dienstleistungsunternehmen verspricht den Betreibern von Krankenhäusern und Pflegeheimen also die Aufrechterhaltung ihrer Versorgungsleistungen im Dienste der Gesundheitsfürsorge im Krisenfall. Die Beschaffung von Textilien und deren Wiederaufbereitung sind für Einrichtungen des Gesundheitswesens von essentieller Bedeutung.

Immerhin werden 95 Prozent aller Krankenhäuser in Deutschland von privaten textilen Dienstleistern und Wäschereien versorgt. Auf den Stationen stünden keine Bettwäsche, Handtücher und Inkontinenzunterlagen zur Verfügung; die Bekleidung der Ärzte und Pflegekräfte würde fehlen. Der Betrieb der Gesundheitseinrichtungen wäre mit unübersehbaren Infektionsrisiken verbunden und stünde innerhalb weniger Tage vor dem Aus. Die Anerkennung der Systemrelevanz dient also den zentralen Zwecken der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie: dem Schutz von Leben und Gesundheit der Bevölkerung und der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems.

(Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (2021): COVID–19: Übersicht Kritischer Dienstleistungen – Sektorspezifische Hinweise und Informationen mit KRITIS-Relevanz)

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